Mitglied werden

Was verlangt die Fachbetriebsqualifikation?
  • Qualifiziertes Fachpersonal,
  • Durchführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik,
  • fachgerechte Geräteausstattung,
  • Kenntnis der verbindlichen Gesetze und Verordnungen,
  • Benennung eines erfahrenen "betrieblich Verantwortlichen" (Meister, Techniker, Ingenieur) für die Einweisung und Kontrolle aber auch Weiterbildung der Monteure,
  • Führung eines Betriebsbuchs über fachbetriebspflichtige Arbeiten.

Für einen qualifizierten Betrieb Selbstverständlichkeiten, die keine Sonderkosten verursachen! Für den unqualifizierten Betrieb - oder auch den Schwarzarbeiter - aber eine Hürde, die er nicht nehmen kann. Durch das Zertifikat "Fachbetrieb nach WHG" und den Nachweis der regelmäßigen Überprüfungen unterscheidet sich nachweislich der anerkannt gute Betrieb vom schlechten. So kann es nur im Interesse aller qualifizierten Betriebe sein, die schwarzen Schafe der Branche erkennbar zu machen und die Betreiber von Anlagen zu veranlassen, keine Aufträge z.B. an unqualifizierte Billiganbieter oder an Schwarzarbeiter zu vergeben.

Wie wird man Fachbetrieb?

Durch Mitgliedschaft in einer baurechtlich zugelassenen Überwachungsgemeinschaft nach WHG oder Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation.
Die Überwachung verläuft in beiden Fällen in gleicher Weise. Zum einen durch die Fremdüberwachung, d.h. eine Erstüberprüfung durch einen Sachverständigen im Betrieb und folgend alle zwei Jahre eine Regelüberwachung, und zum anderen die Eigenüberwachung durch den "betrieblich Verantwortlichen" des jeweiligen Betriebs.

Wie teuer ist das?

Die Kosten halten sich in Grenzen!

Link zur Gebührenordnung!


Was bringt mir die Fachbetriebsqualifikation?

Zunächst das ruhige Gewissen, eine gesetzliche Auflage erfüllt zu haben!

Die Sicherheit, bei Schadensfällen den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Hilfe eines erfahrenen Sachverständigen in allen Fragen des Umweltschutzes und der Betriebsorganisation des Umweltschutzes. Hilfestellung durch die Überwachungsgemeinschaft bei der Aus- und Weiterbildung im Betrieb, Möglichkeiten für die Weiterbildung des "betrieblich Verantwortlichen" oder auch anderer Betriebsangehöriger, Hinweise auf neue Gesetze und Verordnungen, Verfügbarkeit von Werbemitteln und Kundeninformationen.

Einen Vorsprung an Wissen und Ausbildung gegenüber nicht qualifizierten Betrieben.