Wir über uns

Der Gesetzgeber hat 1986 mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) besondere Anforderungen an Betriebe und Betreiber festgelegt, die Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen oder durchführen lassen.

Die in Montage und Service tätigen Betriebe müssen sich als Fachbetriebe im Sinne des § 62 Abs. 4 Nr. 3 und 4 WHG i. V .m. § 3 VUmwS (früher: § 19 l WHG) qualifizieren. Auftraggeber dürfen nur qualifizierte Fachbetriebe im Sinn des WHG mit Arbeiten an solchen Anlagen beauftragen.

1987 gründeten daraufhin Mitgliedsunternehmen des BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. die GTGA e.V., um mit dieser Überwachungsgemeinschaft zunächst für die Mitgliedsunternehmen des Verbands eine brancheneigene Institution zur Erlangung der Fachbetriebseigenschaft nach § 62 Abs. 4 Nr. 3 und 4 WHG i. V .m. § 3 VUmwS (früher: § 19 l WHG) zu schaffen. Inzwischen kommen etwa 1/3 der Mitglieder aus anderen Bereichen.

Ziel der GTGA e.V. ist es, neben der Vergabe der Fachbetriebsqualifikation die Interessen der Mitglieder zu vertreten und diese in allen einschlägigen Belangen zu betreuen und zu unterstützen.

Die Überprüfungen in den Mitgliedsbetrieben führen unabhängige, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch.
Beratung ist ein wesentlicher Teil der Überwachung. Die Bewertung der Sachverständigenberichte liegt in der Verantwortung des Überwachungsausschusses, der z.Zt. aus sechs fachkundigen Vertretern von Mitgliedsunternehmen und einem Vertreter mit umfassenden Kenntnissen aus der öffentlichen Verwaltung besteht.

Neben Rundschreiben mit aktuellen Informationen zu Problemen rund um die Fachbetriebsqualifikation gibt die GTGA e.V. regelmäßig Ausbildungshilfen für die Arbeit und die Weiterbildung im Unternehmen heraus.

Der Durchführung des Grundseminars zum WHG als Voraussetzung für die Arbeit des "betrieblich Verantwortlichen" kommt besondere Bedeutung zu. Insgesamt sieben verschiedene eintägige Aufbauseminare stellen ein branchenbezogenes, praxisorientiertes Angebot für die Weiterbildung des Fach-und Führungspersonals der Mitgliedsuntemehmen dar. Die Themenpalette spannt sich von "wassergefährdenden Stoffen" über "Umgang mit Abfällen in der TGA" bis hin zur "Risikominimierung".

Die mindestens alle zwei Jahre stattfindende Mitgliederversammlung wählt die Gremien des Vereins und bestimmt sowohl die Prüf- und Mitgliedsgebühren als auch die Vorgaben für Aktivitäten und Haushaltsführung des Vereins.

Die Gütegemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung e.V. ist ein gutes Beispiel für die Durchführung gesetzlicher Auflagen durch Institutionen der Wirtschaft.